Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

Alle Produkte, die auf dieser Website shop.parmigianoreggiano.com/de („e-Shop Deutschland“) verkauft werden, unterliegen der gesetzlichen Konformitätsgarantie, die in den Artikeln 128-135-septies des (italienischen Verbraucherschutzgesetzes vorgesehen ist („gesetzliche Gewährleistung“).

Da der über e-shop Deutschland abgeschlossene Kaufvertrag aufgrund der in Art. 19.1 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen Deutschland genannten Klausel dem italienischen Recht unterliegt und die von den Parteien getroffene Wahl, wie von Art. 6.2. der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vorgesehen, jedoch die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland nicht dem Schutz entzieht, der ihnen durch die Bestimmungen des deutschen Rechts zusteht, von denen laut der deutschen Gesetzgebung nicht abgewichen werden darf und aufgrund der Regeln der gesetzlichen Konformitätsgarantie, wie sie in die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, ist dies einerseits zwingend erforderlich und ergibt sich andererseits aus Richtlinie 2019/771 der vollständige Harmonisierung nur der wesentlichen Vorschriften. Daher weisen wir darauf hin, dass die Anwendung der gesetzlichen Gewährleistung, so wie sie von der italienischen Gesetzgebung vorgesehen ist, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland, die einen Kauf im e-Shop Deutschland tätigen, nicht dem Schutz entzieht, der ihnen gemäß den Rechtsbestimmungen des deutschen Rechts zusteht (sowie generell des Schutzes, der ihnen durch die zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts gewährt wird).  

Der e-Shop Deutschland verkauft Käsesorten, die als „Parmigiano-Reggiano prodotto Scelto Sperlato” (erste Wahl, ohne Mängel) durch das DOP-Zeichen „Parmigiano-Reggiano” („Parmigiano Reggiano” oder „PR-Produkte”) gekennzeichnet werden, sowie Produktkombinationen aus mehreren Arten von Parmigiano Reggiano, die in speziellen Sets („SET“) zusammengestellt werden (PR-Produkte und SETS, wenn zusammen oder, wenn einzeln, die „Produkte“).

Bei einem SET gilt die gesetzliche Gewährleistung sowohl für das SET als Ganzes (z. B. wenn der Inhalt des SETS nicht mit der Beschreibung im e-Shop Deutschland übereinstimmt oder wenn im gelieferten SET eines oder mehrere der im e-Shop Deutschland als Inhalt des SETS angegebenen Produkte fehlen) als auch für die einzelnen Produkte, die Teil des SETS sind.

Für wen gilt sie?

Die gesetzliche Gewährleistung ist den Verbrauchern vorbehalten. Sie gilt daher nur, wenn Sie den Kauf im e-Shop Deutschland zu Zwecken getätigt haben, die nicht Ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für diejenigen, die im e-Shop Deutschland gekauft haben und keine Verbraucher sind, gelten die Mängelgewährleistung, die Gewährleistung für Mängel zugesicherter und wesentlicher Eigenschaften und die sonstigen im italienischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Gewährleistungen mit den entsprechenden Fristen, Verwirkungen und Einschränkungen.

Wann wird sie angewendet?

Der Verkäufer (und somit, was die im e-Shop Deutschland getätigten Käufe betrifft, Calicantus s.r.l. mit Rechtssitz in Quarto D’Altino (VE), Italia, Via L. Mazzon 28-30, 30020, Steuernummer und USt.-IdNr. 03757590272, Eintragungsnummer im Handelsregister von Venedig 335872) ist gegenüber dem Verbraucher für jeden Konformitätsfehler verantwortlich, der zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts besteht und innerhalb von zwei Jahren nach dieser Lieferung auftritt.

Die Klage auf Geltendmachung von Mängeln, die vom Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurden, verjährt in jedem Fall innerhalb von sechsundzwanzig Monaten nach Lieferung des Gutes; der Verbraucher, der zur Vertragserfüllung aufgefordert wird, kann jedoch stets die in Artikel 135-bis des italienischen Verbrauchergesetzbuchs vorgesehenen Rechte geltend machen, d. h. sich auf die in dieser Vorschrift vorgesehenen und unten in im folgenden Absatz   "Abhilfen bei Vertragswidrigkeit" zusammengefassten Rechtsbehelfe berufen. Dies gilt unbeschadet der günstigeren Verjährungsregeln, die das deutsche Recht für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vorsieht.

Bei Vertragswidrigkeiten, die innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren offenbar werden, wird vermutet, dass sie bereits zu dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestanden haben, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen oder diese Vermutung ist mit der Art der Waren oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar. Dies gilt unbeschadet der günstigeren Regelungen des deutschen Rechts zur Beweislast bei gesetzlichen Garantien für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Nachweis über das Kaufdatum und die Lieferung der Ware erbringen. Zum Zwecke eines solchen Nachweises ist es daher ratsam, die E-Mail mit der Auftragsbestätigung oder das Transportdokument oder jedes andere Dokument, das das Datum des Kaufs (z. B. die Kreditkartenabrechnung oder den Kontoauszug) und der Lieferung bezeugen kann, aufzubewahren.

Vertragsmäßigkeit von Waren

Die Waren entsprechen dem Kaufvertrag, insbesondere wenn sie, soweit dies anwendbar ist,

a) hinsichtlich der Beschreibung, der Art, der Menge und der Qualität, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Interoperabilität und sonstiger Merkmale den Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben;

b) sich für einen bestimmten vom Verbraucher angestrebten Zweck eignen, den der Verbraucher dem Verkäufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis gebracht und dem der Verkäufer zugestimmt hat,

c) wie im Kaufvertrag bestimmt mit sämtlichem Zubehör und Anleitungen, einschließlich Montage- oder Installationsanleitungen, geliefert werden und

d) wie im Kaufvertrag bestimmt Aktualisierungen erhalten.

Zusätzlich zur Einhaltung der subjektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit müssen die Waren

a) für die Zwecke geeignet sein, für die Waren der ardenn Art in der Regel gebraucht arden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des bestehenden Unionsrechts und nationalen Rechts, technischer Normen oder — in Ermangelung solcher technischer Normen — anwendbarer sektorspezifischer Verhaltenskodizes,

b) soweit anwendbar, der Qualität und der Beschreibung einer Probe oder eines Musters entsprechen, das der Verkäufer dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat,

c) soweit anwendbar, mit solchem Zubehör einschließlich Verpackung, Montage- oder Installationsanleitungen und anderen Anleitungen geliefert werden, deren Erhalt der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann, und

d) hinsichtlich ihrer Menge, Qualität und sonstigen Merkmale — einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit — dem entsprechen, was bei Waren der gleichen Art üblich ist und was der Verbraucher in Anbetracht der Art der Waren und unter Berücksichtigung öffentlicher Erklärungen, die von dem Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette einschließlich des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, vernünftigerweise erwarten kann.

Daher sind alle Fehler, die durch zufällige Ereignisse oder durch Ihr Verschulden oder durch eine Verwendung des Produkts, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder den besonderen Aufbewahrungsbedingungen und/oder den Einsatzbedingungen entspricht, verursacht wurden, vom Leistungsumfang der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Abhilfen bei Vertragswidrigkeit

Bei Vertragswidrigkeit ist der Verbraucher berechtigt, unter den in diesem Artikel genannten Bedingungen entweder die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren zu verlangen oder eine anteilige Minderung des Preises zu erhalten oder aber den Vertrag zu beenden.

Für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren kann der Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen, es sei denn, die gewählte Abhilfe wäre unmöglich oder würde dem Verkäufer im Vergleich zu der anderen Abhilfemöglichkeit unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände, wie unter anderem

a) des Werts, den die Waren hätten, wenn sie vertragsgemäß wären,

b) der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, und

c) des Umstands, ob die alternative Abhilfe ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt werden kann.

Der Verkäufer kann die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren verweigern, wenn ihm sowohl Nachbesserung als auch Ersatzlieferung unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) genannten, unmöglich wären oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würden.

Bitte beachten Sie, dass die Reparatur bei Produkten aufgrund des Produkttyps ausgeschlossen ist.

Der Verbraucher hat entweder Anspruch auf eine anteilige Minderung des Preises oder auf die Beendigung des Kaufvertrags, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

a) der Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht vorgenommen hat oder gegebenenfalls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht kostenlos oder innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer vom Verbraucher über die Vertragswidrigkeit unterrichtet wurde, oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Güter und des vom Verbraucher angestrebten Verwendungszwecks vorgenommen hat;

b) eine Vertragswidrigkeit tritt auf, obwohl der Verkäufer versucht hat, den vertragsgemäßen Zustand der Waren herzustellen;

c) die Vertragswidrigkeit ist derart schwerwiegend, dass eine sofortige Preisminderung oder eine Beendigung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist; oder

d) der Verkäufer hat erklärt oder es ist nach den Umständen offensichtlich, dass er den vertragsgemäßen Zustand der Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher herstellen wird.

Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf die Beendigung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit nur geringfügig ist. Die Beweislast dafür, ob es sich um eine geringfügige Vertragswidrigkeit handelt trägt der Verkäufer.

Der Verbraucher ist berechtigt, die Zahlung eines ausstehenden Teiles des Preises oder eines Teils davon so lange zurückzuhalten, bis der Verkäufer seine Verpflichtungen nach dieser Richtlinie erfüllt hat.

Eine Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wird wie folgt vorgenommen:

a) unentgeltlich,

b) innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Verkäufer über die Vertragswidrigkeit unterrichtet hat, und

c) ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher, wobei die Art der Waren sowie der Zweck, für den der Verbraucher die Waren benötigt, zu berücksichtigen sind.

Hat die Abhilfe der Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung der Waren oder durch Ersatzlieferung zu erfolgen, so stellt der Verbraucher dem Verkäufer die Waren zur Verfügung. Der Verkäufer nimmt die ersetzten Waren auf seine Kosten zurück.

Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, für die normale Verwendung der ersetzten Waren in der Zeit vor ihrer Ersetzung zu zahlen.

Die Preisminderung bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem der verminderte Wert der vom Verbraucher entgegengenommenen Waren zu dem Wert steht, den die Waren gehabt hätten, wenn sie vertragsgemäß gewesen wären.

Der Verbraucher übt sein Recht auf Beendigung des Kaufvertrags durch eine Erklärung an den Verkäufer aus die seinen Entschluss zur Beendigung des Kaufvertrags zum Ausdruck bringt.

Bezieht sich die Vertragswidrigkeit nur auf einen Teil der aufgrund des Kaufvertrags gelieferten Waren und besteht ein Grund für die Beendigung des Kaufvertrags, so kann der Verbraucher den Kaufvertrag nur in Bezug auf diese Waren beenden, sowie in Bezug auf andere Waren, die er zusammen mit den nicht vertragsgemäßen Waren erworben hat, sofern vom Verbraucher nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er akzeptiert, nur die vertragsgemäßen Waren zu behalten.

Beendet der Verbraucher den Kaufvertrag insgesamt oder in Bezug auf einen Teil der gelieferten Waren, gilt Folgendes:

a) Der Verbraucher hat dem Verkäufer die Waren auf dessen Kosten zurückzugeben, und

b) der Verkäufer hat dem Verbraucher den für die Waren gezahlten Preis zu erstatten, sobald er die Waren erhält oder der Verbraucher einen Nachweis erbringt, dass er die Waren zurückgesandt hat.

Was ist zu tun, wenn ein Konformitätsfehler vorliegt?

Sollte ein im e-Shop Deutschland gekauftes Produkt während der Gültigkeitsdauer der gesetzlichen Gewährleistung einen Konformitätsfehler aufweisen, können Sie sich unter den folgenden Kontaktdaten an den Kundenservice des e-Shops Deutschlandwenden:

per E-Mail: [email protected]

an die Adresse: 

Calicantus s.r.l.

c/o Consorzio del Formaggio Parmigiano Reggiano
z. Hd. Customer Service Shop Parmigiano Reggiano
Via Kennedy 18 – 42124 Reggio Emilia Italia 

- über den e-Shop Deutschland, indem Sie den Bereich „Kontakt“ aufrufen

- telefonisch unter +39 0522 122 122 (die Kosten des Telefonats an den Kundenservice entsprechen einem normalen Anruf aus dem Ausland nach Italien; die tatsächlichen Kosten des Telefongesprächs hängen daher vom Telefonanbieter Ihres Landes ab, von dem aus der Anruf getätigt wird).

Es wird dem vermeintlichen Konformitätsfehler unverzüglich nachgegangen, wobei Ihnen die konkrete Vorgehensweise mitgeteilt wird, auch unter Berücksichtigung des Formats und/oder des Gewichts des Produkts, wenn es sich um ein Produkt PR handelt, und allgemein unter Berücksichtigung der Art des Produkts und/oder des gemeldeten Fehlers, unbeschadet der Verpflichtung des Verkäufers, den Vorgang abzuschließen, indem er den gemeldeten Fehler als nicht vorhanden bewertet oder, wenn der Fehler vorhanden ist, innerhalb einer Frist von maximal 20 Arbeitstagen ab der Meldung des Fehlers die von Ihnen gewählten oder mit Ihnen vereinbarten Abhilfemaßnahmen ergreift, vorbehaltlich außergewöhnlicher Ereignisse und/oder Urlaubszeiten (z. B.: den Monat August), unbeschadet der Tatsache, dass die Frist von 20 Tagen gemäß den zwingenden Bestimmungen des deutschen Rechts nicht bei den Verbrauchern Anwendung findet, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, und dass die Schließung des Vorgangs und/oder die vom Käufer gewählten oder zwischen den Parteien vereinbarten Abhilfemaßnahmen innerhalb einer den Umständen entsprechenden, auch kürzeren Frist erfolgt.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Sie aufzufordern, dem Antrag auf Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung die E-Mail mit der Auftragsbestätigung oder ein anderes Dokument beizufügen, aus dem das Kaufdatum und das Lieferdatum hervorgehen, sowie Elemente, die das Vorhandensein des gemeldeten Fehlers belegen (z. B.: wenn der Fehler sichtbar ist, fotografische Unterlagen, die den Antrag unterstützen, oder, wenn der Fehler nicht sichtbar ist, seine ausführliche Beschreibung).